Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) stellt die rechtliche Grundlage für die Zeitarbeit dar. In dem Gesetz werden die Bedingungen geregelt, unter denen Zeitarbeitnehmer von einer Zeitarbeitsfirma an ein anderes Unternehmen (Entleiher) überlassen werden dürfen.
Was ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz? Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz? In unserem Artikel finden Sie Antworten auf diese Fragen.
Das Inhaltsverzeichnis:
AÜG-Bedeutung
Das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (auch als Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bekannt oder kurz „AÜG“) regelt alle wichtigen Aspekte der Zeitarbeit. Die Bedeutung des AÜG beruht vor allem darauf, dass es die Gestaltung eines fairen Arbeitsumfeldes für Zeitarbeitnehmer ermöglicht. Was wichtig ist, setzt das Gesetz klare Grenzen für die Dauer der Arbeitnehmerüberlassung – seit 2017 dürfen Zeitarbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate in demselben Unternehmen eingesetzt werden.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ermöglicht es Unternehmen aus vielen verschiedenen Branchen, Zeitarbeitnehmer flexibel zu beschäftigen. Dadurch können sie auf saisonale Spitzen sofort reagieren.
Equal-Pay im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Zu wesentlichen Elementen des AÜG gehört der Equal-Pay-Grundsatz, aufgrund dessen Zeitarbeitnehmer dazu berechtigt sind, dieselben Arbeitsbedingungen und Vergütungen wie fest angestellte Mitarbeiter zu haben.
Das Prinzip „Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit“ bedeutet in der Praxis, dass Zeitarbeiter spätestens nach neun Monaten ununterbrochener Beschäftigung bei demselben Entleiher so viel wie ihre festangestellten Arbeitskollegen verdienen sollten. Was wichtig ist, betrifft der Equal-Pay-Grundsatz nicht nur den Grundlohn, sondern auch Urlaubsgeld, Boni und andere Zusatzleistungen.
Wenn die Zeitarbeitsfirma und der Zeitarbeitnehmer einen Tarifvertrag abgeschlossen haben, kommt eine Abweichung vom 9-Monats-Grundsatz infrage. Allerdings muss ein Branchenzuschlagstarifvertrag nach 4 oder 6 Wochen die erste Stufe zur Angleichung an die Vergütung von fest angestellten Mitarbeitern vorsehen. Spätestens nach 15 Monaten müssen Zeitarbeitnehmer ein gleichwertiges Arbeitsentgelt wie Festgestellte erhalten.
Rechte und Pflichten von Zeitarbeitsfirmen
Zeitarbeitsfirmen benötigen eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit, damit sie Arbeitskräfte an andere Unternehmen legal verleihen dürfen. Zu wichtigen Pflichten von Zeitarbeitsfirmen, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt werden, gehören:
- Einhaltung von Equal Pay;
- Zeitarbeitsfirmen sind verpflichtet, den Einsatz ihrer Arbeitnehmer zu dokumentieren;
- Als direkter Arbeitgeber der Zeitarbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma für die korrekte Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich;
- Zeitarbeitsfirmen müssen ihre Arbeitnehmer über die geltenden Arbeitsschutzvorschriften informieren und ihnen die notwendige Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
Zu den wichtigsten Berechtigungen der Zeitarbeitsfirmen zählen:
- Zeitarbeitsunternehmen dürfen mit Unternehmen aus verschiedenen Branchen Verträge über die Überlassung ihrer Arbeitnehmer abschließen. Sie erhalten dafür eine Vergütung;
- Zeitarbeitsfirmen können Leiharbeitnehmer flexibel an verschiedene Einsatzunternehmen überlassen;
- Arbeitsbedingungen dürfen im Rahmen der sog. Tarifverträge vereinbart werden.
Rechte und Pflichten von Zeitarbeitnehmern
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt die Zeitarbeit und schützt Zeitarbeitnehmer auf dem deutschen Markt. Gemäß dem Gesetz haben Zeitarbeitnehmer folgende Pflichten:
- Erfüllung der Arbeitsaufgaben – dabei sollte Zeitarbeitnehmer Anweisungen des Entleihers berücksichtigen;
- Einhaltung des Arbeitsvertrags – insbesondere handelt es sich um die Bestimmungen, die Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Einsatzort betreffen;
- Zeitarbeitnehmer müssen flexibel sein – sie sollten bereit sein, für unterschiedliche Entleiher und an unterschiedlichen Einsatzorten zu arbeiten;
- Zeitarbeitnehmer sind verpflichtet, über vertrauliche Informationen, die den Entleiher betreffen, Stillschweigen zu bewahren.
Die wichtigsten Rechte der Zeitarbeitnehmer:
- Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf die gleiche Vergütung und Arbeitsbedingungen wie fest angestellte Mitarbeiter der Entleiher;
- Sie haben Anspruch auf Leistungen wie Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie sichere Arbeitsbedingungen;
- Zeitarbeitnehmer haben Recht auf Urlaub – die Dauer des Urlaubs wird im Arbeitsvertrag vereinbart;
- Zeitarbeitnehmer haben denselben Kündigungsschutz wie festangestellte Arbeitnehmer;
- Sie haben ferner Recht auf Weiterbildung, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) – Fazit
Es ist unbestritten, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eine sehr wichtige Rolle bei der Regulierung der Zeitarbeit in Deutschland spielt. Das Gesetz schützt die Rechte von Zeitarbeitsnehmern und ermöglicht es Unternehmen aus verschiedenen Sektoren, auf saisonale Arbeitsbelastungen schnell reagieren zu können.
Das AÜG verursacht mehr Bürokratie – dadurch wird es oft kritisiert. Allerdings ist das Gesetz auch ein Instrument, dank dessen Zeitarbeitsverhältnisse fair und transparent gestaltet werden können.
Direktor für Vertrieb und Kundenbeziehungen
Erfahren in B2B-Vertrieb, HR-Management und Kundenbeziehungen. Derzeit tätig bei IDEAL Work Sp. z o.o. als Direktor für Vertrieb und Kundenbeziehungen, mit Schwerpunkt auf der Entwicklung von Vertriebsstrategien, der Leitung des Vertriebsteams und der Optimierung von Prozessen. Seit 2018 aktiv in der HR-Beratung und im Management, unter anderem als Mentorin bei der Stiftung für Frauen in Führungspositionen (Fundacja Liderek Biznesu) und im Inkubator für Unternehmensentwicklung der Universität Warschau. Kompetent in den Bereichen B2B-Vertrieb, Recruiting, Automatisierung von Vertriebsprozessen und Implementierung von Motivationsprogrammen. Leidenschaftlich engagiert für die kontinuierliche Weiterentwicklung und Förderung von Mitarbeitenden, was zum Erfolg der Organisation beiträgt.
Kompetenzen: B2B-Vertrieb, HR-Strategie, Teamleitung, Kundenzufriedenheit.