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Unternehmen aus verschiedenen Branchen entscheiden sich dafür, Leiharbeiter zu beschäftigen. Kein Wunder! Die Leiharbeit, die auch als Zeitarbeit bezeichnet wird, ermöglicht es den Unternehmen, den tatsächlichen Personalbedarf bei saisonalen Spitzen oder kurzfristigen Projekten flexibel zu decken. Doch gerade in der Zeitarbeit entsteht oft die Frage nach fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere wenn es um die Bezahlung geht.

Heutzutage gilt der Grundsatz des Equal Pay (gleicher Lohn für gleiche Arbeit). Dieses Prinzip soll Zeitarbeiter mit fest angestellten Kollegen (nach einer bestimmten Einsatzdauer) gleichstellen. Wie funktioniert der Grundsatz des Equal Pay in der Zeitarbeit? Gibt es Ausnahmen von diesem Prinzip? 

Equal Pay in der Zeitarbeit. Was ist das?

Der Equal Pay Grundsatz ist 2017 in Kraft getreten. Gemäß § 8 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sind Unternehmen dazu verpflichtet, Zeitarbeiter spätestens nach neun Monaten so wie vergleichbare fest angestellte Kollegen zu entlohnen. Der Grundsatz des Equal Pay basiert auf der europäischen Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG). Die Einführung des Prinzips hat zum Ziel, einerseits einer Diskriminierung der Zeitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt vorzubeugen und andererseits zum fairen Wettbewerb zwischen Firmen beizutragen. 

Wichtig! Der Equal Pay Grundsatz gilt für jede Form der Leiharbeit. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass Leiharbeiter Anspruch auch auf vermögenswirksame Leistungen und Sonderzahlungen haben. 

Vorteile von Equal Pay für Zeitarbeitnehmer

Der Grundsatz des Equal Pay in der Zeitarbeit bringt einige wesentliche Vorteile für Zeitarbeitnehmer:

  • Faire Vergütung – aufgrund des Equal Pay-Prinzips erhalten Zeitarbeitnehmer nach der gesetzlichen Frist das gleiche Gehalt wie fest angestellte Kollegen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben;
  • Anerkennung und Motivation – Zeitarbeiter, die so viel wie ihre fest angestellten Kollegen verdienen, sind oft motivierter, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen;
  • Höhere soziale Absicherung – Equal Pay betrifft nicht nur das Grundgehalt, sondern auch Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Zulagen, die fest angestellte Mitarbeiter erhalten. 

Herausforderungen bei der Umsetzung von Equal Pay in der Zeitarbeit

Obwohl der Grundsatz des Equal Pay mehrere Vorteile hat, ist seine Umsetzung mit einigen Herausforderungen verbunden. Dazu gehören:

  • Korrekte Berechnung – nicht nur das Grundgehalt der Stammmitarbeiter, sondern auch Sonderleistungen wie Boni, Zuschläge und Sachleistungen müssen bei der Berechnung des Equal Pay berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssen auch tarifliche Regelungen sowie Überstundenvergütungen berechnet werden. Eventuelle Fehler haben rechtliche Konsequenzen. 
  • Tarifliche Ausnahmen – bei Tarifverträgen sollten Arbeitnehmer prüfen, ob die gewährten Zuschläge die Lücke zum Stammmitarbeitergehalt schließen;
  • Zusätzliche Kosten für Unternehmen – Equal Pay verursacht höhere Personalkosten nach der gesetzlichen Frist;
  • Transparente Kommunikation – damit Equal Pay reibungslos umgesetzt werden kann, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Zeitarbeitsfirmen und Einsatzunternehmen erforderlich. Nur so kann man eventuelle Konflikte vermeiden. 

Welche Ausnahmen beim Equal Pay-Grundsatz gibt es?

Equal Pay in der Zeitarbeit – ab wann? Zeitarbeiter erhalten ab dem 10. Monat eine gleichwertige Bezahlung wie vergleichbare fest angestellte Mitarbeiter. Allerdings gibt es auch beim Equal Pay-Grundsatz Ausnahmen. 

Wann dürfen Firmen vom gesetzlichen Equal Pay abweichen? Es kann Ausnahmen geben, wenn diese durch eine tarifvertragliche Regelung vorgesehen werden. In diesem Falle muss der Tariflohn eines Leiharbeiters stufenweise an das Entgelt der fest angestellten Mitarbeiter angepasst werden. 

Im Rahmen eines Tarifvertrags verdienen Zeitarbeiter in den ersten Monaten eines Einsatzes weniger als ihre fest angestellten Kollegen. In diesem Falle gelten sog. Branchenzuschläge, die den Lohn schrittweise an das Niveau der Stammmitarbeiter anpassen. Wichtig! Tarifverträge in der Zeitarbeit ermöglichten es, die Equal-Pay-Regelung auf bis zu 15 Monate hinauszuzögern. 

Eine andere Ausnahme vom Equal Pay-Grundsatz stellt auch die sog. Vermutungsregel dar. Der Gesetzgeber vermutet, dass die Verfügung des Zeitarbeiters gleichgestellt wird, wenn sie von Beginn an dem tarifvertraglichen Lohn in einer bestimmten Branche entspricht. 

Equal Pay in der Zeitarbeit – Fazit

Wenn es um faire Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit geht, ist Equal Pay ein großer Meilenstein. Es sorgt dafür, dass Zeitarbeiter für ihre Leistungen genauso wie ihre fest angestellten Kollegen entlohnt werden. Der Grundsatz Equal Pay kann also das Zugehörigkeitsgefühl der Arbeitnehmer stärken und sie zur fleißigen Arbeit motivieren. Wahrscheinlich wird Equal Pay auch das Image der flexiblen Zeitarbeit in Zukunft weiter verbessern.

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