fbpx Skip to main content

Die Krankmeldung eines Arbeitnehmers ist ein häufiges Thema im Arbeitsleben. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass die Krankmeldung am ersten Tag einer Erkrankung erfolgen sollte, damit der Arbeitgeber die Abwesenheit des kranken Arbeitnehmers in seinen Plänen berücksichtigen kann.

Was ist bei der Krankmeldung eines Zeitarbeitnehmers zu beachten? An wen muss sich der erkrankte Mitarbeiter wenden – an den Verleiher (die Zeitarbeitsfirma) oder an den Einsatzbetrieb? Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitgeber? In unserem Beitrag finden Sie Antworten auf diese Fragen.

Krankmeldung eines Zeitarbeitnehmers – worauf ist dabei zu achten?

Wie sollte man sich in der Zeitarbeit krank melden? Diese Frage stellen sich viele Zeitarbeitnehmer, die die notwendigen Formalitäten richtig erledigen möchten.

Laut Gesetz (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, EFZG) muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell dem Arbeitgeber melden. Wie oben erwähnt, sollte die Krankmeldung am ersten Krankheitstag erfolgen. Am besten noch vor Arbeitsbeginn. Wenn es keine anderen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag gibt, kann die Krankmeldung eines Zeitarbeitnehmers sowohl telefonisch als auch per E-Mail erfolgen.

Wichtig! Bei der Krankmeldung sollte sich der Zeitarbeitnehmer an die Zeitarbeitsfirma wenden. Warum? Der Zeitarbeitnehmer ist doch durch den Personaldienstleister angestellt. Nicht durch den Entleiher. 

Wenn die Krankmeldung bereits am ersten Tag der Krankheit erfolgt, haben Personaldienstleister und Entleihunternehmen die Möglichkeit, auf das fehlende Personal schnell zu reagieren und z. B. nach Ersatzkräften zu suchen.

Rechte des Arbeitgebers bei der Krankmeldung eines Zeitarbeitnehmers

Die Zeitarbeitsfirma als Arbeitgeber hat bei der Krankmeldung der Zeitarbeitnehmer bestimmte Rechte. In erster Linie handelt es sich um das Recht auf eine rechtzeitige Krankmeldung.

Darüber hinaus kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass der kranke Zeitarbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Grundsätzlich sollte der Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag seiner Krankheit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gemäß § 5 Abs. 1 EFZG) vorlegen. Hervorzuheben ist aber, dass der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen kann.

Seit 2023 können ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkasse übermittelt werden. Allerdings ist der Zeitarbeitnehmer weiterhin dazu verpflichtet, seinen Arbeitgeber über seine Arbeitsunfähigkeit und ihre Dauer zu informieren.

Pflichten des Arbeitgebers gegenüber einem erkrankten Zeitarbeitnehmer

Auch wenn es sich um die Krankmeldung in der Zeitarbeit handelt, hat der Arbeitgeber – also die Zeitarbeitsfirma – bestimmte gesetzliche Pflichten. Dabei handelt es sich vor allem um die finanzielle Absicherung des Zeitarbeitnehmers während der Krankheitszeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen hat ein kranker Zeitarbeitnehmer Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch die Zeitarbeitsfirma. Zu diesen Voraussetzungen gehören:

  • Der Zeitarbeitnehmer muss bereits länger als vier Wochen ununterbrochen beschäftigt sein;
  • Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, darf er nicht selbst verschuldet sein.
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss ordnungsgemäß gemeldet werden.

Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung für Zeitarbeitnehmer? Bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung wird der durchschnittliche Verdienst des kranken Arbeitnehmers in den letzten drei Monaten berücksichtigt. Zeitarbeitsfirmen sind dazu verpflichtet, erkrankten Arbeitnehmern bis zu 42 Kalendertagen ihren Lohn zu zahlen. Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung erhalten die erkrankten Zeitarbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse.

Welche Rolle spielt der Einsatzbetrieb bei der Krankmeldung eines Zeitarbeitnehmers?

In der Zeitarbeit besteht ein einzigartiges Arbeitsverhältnis zwischen dem Zeitarbeitnehmer, der Zeitarbeitsfirma und dem Einsatzbetrieb. Die Zeitarbeitsfirma spielt die Rolle eines Arbeitgebers. In der Zeitarbeit krank melden, aber wie? Muss der Zeitarbeitsnehmer auch den Entleiher über seine Erkrankung informieren?

Hervorzuheben ist, dass der Einsatzbetrieb nicht der direkte Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers ist. In der Praxis bedeutet das, dass er keine Rechte und Pflichten des Arbeitgebers hat. Der Zeitarbeitnehmer muss sich also nur bei der Zeitarbeitsfirma krank melden. Allerdings wäre es gut, auch den Einsatzbetrieb über seine Krankheit zu informieren, um die Arbeitsorganisation im Betrieb zu erleichtern.

Fazit

Die Krankmeldung eines Zeitarbeitnehmers bedeutet in der Praxis, dass sowohl der Zeitarbeitnehmer als auch die Zeitarbeitsfirma bestimmte Pflichten haben. Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, sich rechtzeitig krank zu melden. Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) muss die Zeitarbeitsfirma ihm die Lohnfortzahlung leisten, weil das Gesetz arbeitsrechtliche Gleichstellung von Zeitarbeitnehmern und der Stammbelegschaft garantiert.

Hit enter to search or ESC to close