Derzeit ist die Zeitarbeit, die auch als Leiharbeit bezeichnet wird, ein immer beliebteres Beschäftigungsmodell. Flexibilität bei der Personalplanung, geringere Kosten bei der Rekrutierung, Zugang zu qualifiziertem Personal – das sind nur wenige wichtige Argumente, die für die Zeitarbeit sprechen.
In unserem Artikel erfahren Sie, was ein Zeitarbeitsvertrag ist und welche Elemente er enthalten sollte. Wir hoffen, dass Sie in unserem Beitrag einige nützliche Tipps zum Inhalt und Abschluss von Zeitarbeitsverträgen finden, die Sie praktisch nutzen könnten.
Das Inhaltsverzeichnis:
Was ist ein Zeitarbeitsvertrag?
Bei einem Vertrag in der Leiharbeit handelt es sich um einen Arbeitsvertrag, der Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen einem Zeitarbeitnehmer und einer Zeitarbeitsfirma ist. Der Vertrag regelt die Arbeitsbedingungen, z. B. Vergütungen, Arbeitszeiten, Pflichten und Rechte der Zeitarbeitnehmer und Arbeitgeber.
Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass ein Zeitarbeitsvertrag im Gegensatz zu einem klassischen Arbeitsvertrag eine Dreiecksbeziehung regelt – diese Beziehung besteht zwischen dem Zeitarbeitnehmer, der Zeitarbeitsfirma und dem Entleiher.
Wichtig! Im Rahmen des Zeitarbeitsvertrages bleibt die Zeitarbeitsfirma Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers. In der Praxis bedeutet das, dass sie z. B. verpflichtet ist, das Gehalt zu zahlen.
Bestandteile eines Vertrags in der Zeitarbeit
Ein korrekt formulierter Vertrag in der Zeitarbeit ist eine Vereinbarung, die zahlreiche Aspekte berücksichtigen muss, damit alle Parteien des Vertrages rechtlich abgesichert werden. Zu den wichtigsten Elementen, die jeder Zeitarbeitsvertrag umfassen sollte, gehören:
- Daten der Vertragsparteien – Name und Anschrift des Zeitarbeitnehmers und der Zeitarbeitsfirma;
- Beginn und Dauer des Vertrags;
- Tätigkeitsbeschreibung – im Zeitarbeitsvertrag sollten Aufgaben der Zeitarbeitnehmer eindeutig genannt werden. Darüber hinaus sollte auch der Einsatzort bestimmt werden;
- Vergütung – das Gehalt des Zeitarbeitsnehmers muss mindestens dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn entsprechen. Der Vertrag sollte auch alle Zuschläge regeln;
- Sozialleistungen – Informationen zu Versicherungen, Rentenbeiträgen
- Arbeitszeiten – dabei handelt es sich sowohl um die Anzahl der Stunden pro Woche/Monat als auch um die Überstunden;
- Urlaub – im Vertrag muss vereinbart werden, wie viele Urlaubstage pro Jahr es gibt;
- Kündigungsfristen – Informationen zur ordentlichen Kündigung und zu Bedingungen, unter denen eine fristlose Kündigung möglich ist.
Rechte und Pflichten des Zeitarbeitnehmers
Der Zeitarbeitsvertrag muss selbstverständlich die Rechte und Pflichten des Zeitarbeitsnehmers beschreiben. Der Zeitarbeitsnehmer hat Anspruch auf das vereinbarte Gehalt. Seit einigen Jahren gilt der Equal-Pay-Grundsatz. Laut des Equal-Pay-Grundsatzes haben Zeitarbeitsnehmer nach 9 Monaten Anspruch auf die gleiche Bezahlung und gleiche Arbeitsbedingungen wie fest angestellte Mitarbeiter des Entleihers. Auch wenn es sich um die Zeitarbeit handelt, müssen die Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften am Einsatzort eingehalten werden.
Im Rahmen eines Vertrags ist der Zeitarbeitsnehmer dazu verpflichtet, am vorgesehenen Einsatzort zu arbeiten. Er muss auch die Zeitarbeitsfirma (seinen Arbeitgeber) bei Krankheit oder Urlaub rechtzeitig informieren. Wichtig! In einem Zeitarbeitsvertrag wird oft vereinbart, dass der Zeitarbeitsnehmer dazu bereit sein muss, an unterschiedlichen Einsatzorten oder bei verschiedenen Entleihern zu arbeiten.
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers (Zeitarbeitsfirma)
Wie oben erwähnt, ist die Zeitarbeitsfirma ein rechtlicher Arbeitgeber (obwohl der Zeitarbeitnehmer bei einem Entleiher arbeitet). Im Rahmen eines Zeitarbeitsvertrages hat die Zeitarbeitsfirma in der Regel recht, den Zeitarbeiter an verschiedene Entleiher zu vermitteln.
Jede Firma, die die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland betreiben möchte, muss eine Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Erst wenn die Erlaubnis erteilt wird, darf die Zeitarbeitsfirma Zeitarbeiter entleihen.
Als Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma dazu verpflichtet, das Gehalt termingerecht zu zahlen. Auch wenn der Entleiher die Zeitarbeitsfirma nicht rechtzeitig bezahlt, gilt diese Verpflichtung für den Arbeitgeber. Bei der Berechnung des Gehalts der Zeitarbeiter muss der Equal-Pay-Grundsatz berücksichtigt werden. Ferner ist die Zeitarbeitsfirma verpflichtet, ihren Arbeitnehmern die richtige Sicherheitsausrüstung bereitzustellen.
Fazit
Es ist unbestritten, dass ein transparenter und fairer Vertrag in der Zeitarbeit die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Zeitarbeitsfirmen, Zeitarbeitnehmern und Entleihern darstellt. Damit er jedoch seine Funktion erfüllen kann, muss er alle wesentlichen rechtlichen und organisatorischen Aspekte klar regeln. Ein Vertrag, in dem die Rechte und Pflichten aller Parteien fair vereinbart werden, kann dazu beitragen, eventuelle Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden.
Direktor für Vertrieb und Kundenbeziehungen
Erfahren in B2B-Vertrieb, HR-Management und Kundenbeziehungen. Derzeit tätig bei IDEAL Work Sp. z o.o. als Direktor für Vertrieb und Kundenbeziehungen, mit Schwerpunkt auf der Entwicklung von Vertriebsstrategien, der Leitung des Vertriebsteams und der Optimierung von Prozessen. Seit 2018 aktiv in der HR-Beratung und im Management, unter anderem als Mentorin bei der Stiftung für Frauen in Führungspositionen (Fundacja Liderek Biznesu) und im Inkubator für Unternehmensentwicklung der Universität Warschau. Kompetent in den Bereichen B2B-Vertrieb, Recruiting, Automatisierung von Vertriebsprozessen und Implementierung von Motivationsprogrammen. Leidenschaftlich engagiert für die kontinuierliche Weiterentwicklung und Förderung von Mitarbeitenden, was zum Erfolg der Organisation beiträgt.
Kompetenzen: B2B-Vertrieb, HR-Strategie, Teamleitung, Kundenzufriedenheit.